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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Kostenlose Energie-Sprechstunden

(ty) Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden die regelmäßigen Energie-Sprechstunden des Landkreises Pfaffenhofen derzeit bekanntlich nur telefonisch durchgeführt. Am kommenden Montag, 11. Januar, können sich interessierte Bürger wieder kostenlos von Fachleuten beraten lassen. Termine werden an diesem Abend wieder zwischen 17.30 und 20.10 Uhr vergeben. Eine Anmeldung zu diesen Terminen ist im Landratsamt bei Harald Wunder unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 99 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energie-Ausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkosten-Abrechnung richtig? Unter anderem auf diese Fragen gibt es kostenlose Antworten. Der Landkreis bietet regelmäßig kostenlose Energie-Sprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energie-Einsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energie-Effizienz bei Neubau und Sanierung beraten. "In den Sprechstunden (jeweils 40 Minuten) wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energie-Effizienz und erneuerbare Energien geboten", heißt es aus der Kreisbehörde.

Tag der jungen Landfrau

(ty) Die Pfaffenhofener Kreisbäuerin Erna Stanglmayr lädt alle Landfrauen sowie alle anderen Interessierten zum ersten "Tag der jungen Landfrau" im Online-Format ein. Als Referent spricht laut Ankündigung des BBV-Kreisverbands dabei Dominik Zerelles zum Thema "Entwicklungs-Störungen in der frühen Kindheit – Ursachen erkennen und unterstützen". Zerelles ist Sonderpädagoge von der KoKi-Fachberatungsstelle für junge Familien des Pfaffenhofener Landratsamts.

Der Referent werde in seinem Vortrag erläutern, wie Entwicklungs-Störungen bei Kindern erkannt werden und welche Förder- und Unterstützungs-Angebote es gibt. Die Veranstaltungen finden an zwei Terminen statt: Mittwoch, 20. Januar, ab 19 Uhr – Anmeldung bis 18. Januar online unter: www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=907229; Dienstag, 26. Januar, ab 9 Uhr – Online-Anmeldung bis 22. Januar unter www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=907231.

 

Zeugen-Suche in Geisenfeld

(ty) Am gestrigen Dienstag hat eine Anwohnerin an der Oberzeller Straße in Geisenfeld einen beschädigten Stromverteiler-Kasten festgestellt. "Nach ersten Erkenntnissen wurde die Einrichtung durch ein blaues Fahrzeug beschädigt", teilte die örtliche Polizeiinspektion mit. Bei dem Verursacher-Fahrzeug müsse es sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Beamten um einen Lastwagen, einen Anhänger oder Ähnliches handeln. "Wann der Schaden entstanden ist, kann derzeit nicht gesagt werden", so ein Polizei-Sprecher. "Der Vorfall kann bereits länger zurückliegen." Die Gesetzeshüter ermitteln nach eigenen Angaben jetzt wegen Unfallflucht. Hinweise etwaiger Zeugen werden unter der Telefonnummer (0 84 52) 72 00 erbeten.

Meldepflicht für Betriebe bis 31. März

(ty) "Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen", so die Agentur für Arbeit in Ingolstadt. Die Bundesagentur für Arbeit prüfe auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssten der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. "Diese Frist kann nicht verlängert werden", wird betont. Und: "Am schnellsten geht es elektronisch."

Um die Anzeige zu erstellen, könnten Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software "IW-Elan" nutzen. Diese stehe auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik "Download" zur Verfügung oder könne als CD-ROM unter der Rubrik "Service" bestellt werden. Die genannte Beschäftigungspflicht gelte auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Kämen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine so genannte Ausgleichs-Abgabe zu zahlen. Diese Abgabe werde auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichs-Abgabe gezahlt werden müsse, könne dies ebenso über die Software berechnet werden.

Aufklärung von sexuellem Missbrauch

(pba) Die Diözese Augsburg, zu der auch Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören, verstärkt nach eigenem Bekunden ihre Bemühungen um die Prävention, Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter der Kirche. Ein neuer diözesaner Betroffenen-Beirat soll den Angaben zufolge die diesbezüglichen Aktivitäten der Diözese konstruktiv und kritisch begleiten. Für die Mitarbeit in diesem Beirat würden nun Menschen gesucht, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und selbst von sexueller Gewalt betroffen gewesen seien.

Der Betroffenen-Beirat solle aus fünf Mitgliedern bestehen, die laut Ankündigung "in ihrer Aufgabenstellung unabhängig arbeiten werden" sowie zwei Personen in die diözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs delegieren. Die Diözese Augsburg gewähre den Mitgliedern für die Mitarbeit in diesem Gremium eine Aufwands-Entschädigung und eine Sitzungs-Pauschale. Ähnliche Gremien seien auch in anderen deutschen Diözesen geplant oder bereits im Aufbau.

"Die Mitarbeit von Betroffenen ist uns für den Umgang mit dem Thema Missbrauch sehr wichtig – die Sicht der Opfer auf diese unerträglichen Geschehen mag für alle schmerzhaft sein, doch nur so können wir der Verantwortung gerecht werden, den Menschen, denen schweres Leid zugefügt wurde, eine Stimme zu geben", so Bischof Bertram Meier. "Und nur so können wir die Vergangenheit wirklich aufarbeiten und präventiv für die Zukunft wirken."

Die Diözese Augsburg habe sich in der Vergangenheit bereits nachhaltig mit dem Missbrauchs-Thema beschäftigt. Aktuell befasse sich eine externe Projektgruppe mit den Hinweisen zu einem Kinderheim im Landkreis Augsburg. "Auch hier wurden die Betroffenen zur Mitarbeit aufgerufen und eingehend zu dem Leid, das ihnen im kirchlichen Bereich zuteil wurde, angehört", heißt es in einer Pressemitteilung der Diözese.

Die Bewerbung um die Mitgliedschaft im Betroffenen-Beirat kann bis zum 22. Januar 2021 per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Die Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen erfolge durch ein diözesanes Auswahl-Gremium, dem mehrheitlich nicht-kirchliche Vertreterinnen und Vertreter angehörten.

Kfz-Handel in Zahlen

(ty) Wie das bayerische Landesamt für Statistik nach den vorläufigen Ergebnissen der Monats-Statistik im Kfz-Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kfz) jetzt mitteilt hat, wuchs der Umsatz im bayerischen Kfz-Handel im Oktober 2020 im Vergleich zum Vorjahres-Monat nominal um 5,3 Prozent und real um 3,4 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten nahm um 2,3 Prozent ab. Im Vergleich zum September stieg der Umsatz des Kraftfahrzeug-Handels um 9,9 Prozent, die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich um 0,2 Prozent. In den ersten zehn Monaten 2020 sanken der nominale (-5,5 Prozent) und der reale (-7,2 Prozent) Umsatz im bayerischen Kfz-Handel. Die Zahl der Beschäftigten nahm um 0,9 Prozent ab.

Drei der vier Wirtschafts-Gruppen des Kfz-Handels erzielten im Oktober 2020 Umsatz-Zuwächse gegenüber dem Oktober 2019. Im "Handel mit Kraftwagen" nahm der Umsatz nominal um 6,2 Prozent und real um 3,9 Prozent zu. Auch im "Handel mit Kraftwagen-Teilen und -Zubehör" (nominal: +3,3 Prozent; real: +2,6 Prozent) und im "Handel mit Krafträdern, Kraftrad-Teilen und -Zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern" erhöhte sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahres-Monat (nominal: +37,0 Prozent; real: +35,7 Prozent). Lediglich in der "Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen" ging der Umsatz zurück (nominal: -0,5 Prozent; real: -2,6 Prozent).

 


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