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Allein in der Nacht zum heutigen Sonntag wurden im Zuständigkeits-Bereich der Inspektion Neufahrn bei Freising neun Fälle aktenkundig.

(ty) Die Beamten von der Polizeiinspektion in Neufahrn bei Freising haben in ihrem Zuständigkeits-Bereich allein in der Nacht zum heutigen Sonntag insgesamt neun Anzeigen wegen Verstößen gegen die wegen der Corona-Pandemie derzeit geltende nächtliche Ausgangssperre aufgenommen. Nachdem keine der betroffenen Personen einen triftigen Grund für ihren nächtlichen Ausflug habe nennen können, müsse nun jede mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.

 

Wie ein Polizei-Sprecher zusammenfasst, wurden in Neufahrn insgesamt fünf sowie in Eching und Hallbergmoos jeweils zwei Fälle von Missachtung der nächtlichen Ausgangssperre registriert. Ein weiterer Fall war bereits am Freitagabend gegen 22.35 Uhr aktenkundig geworden: An einer Tankstelle in Neufahrn-Mintrachung seien zwei Personen angetroffen worden, die ebenfalls keine Ausnahme für den späten Aufenthalt an dieser Örtlichkeit für sich in Anspruch nehmen konnten. Die Polizei appellierte heute "im Sinne der Solidargemeinschaft an die Bürger, sich an die aktuellen Corona-Regelungen zu halten".

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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