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23-Jähriger konnte keinen triftigen Grund für den Verstoß gegen die Ausgangssperre nennen. Polizei will Verstöße konsequent verfolgen.

(ty) Ein 27-jähriger Einheimischer ist am gestrigen Abend gegen 23.20 Uhr von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion an der Kellerstraße angetroffen worden. "Er konnte keine triftigen Grund für seinen Ausgang nach 21 Uhr nennen", wurde heute mitgeteilt. Gegen den Mann sei Anzeige bei der Kreisverwaltungs-Behörde wegen Verstoßes gegen die geltenden Infektions-Schutz-Maßnahmen erstattet worden. Dem jungen Mann droht nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei um strikte Einhaltung der geltenden Corona-Regeln. "Auch im Hinblick auf das derzeitige Infektions-Geschehen werden festgestellte Verstöße konsequent verfolgt", so ein Polizei-Sprecher.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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