Logo
Anzeige
Anzeige

Agentur für Arbeit weist auf Verlängerung der möglichen Bezugs-Dauer hin und gibt wichtige Informationen für Arbeitgeber.

(ty) "Grundsätzlich gilt: Kurzarbeiter-Geld kann für zwölf Monate bezogen werden. Pandemie-bedingt wurde allerdings bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Verlängerung der Bezugsdauer ermöglicht. Dies gilt nun erneut." Darauf weist die Agentur für Arbeit in Ingolstadt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hin. Kurzarbeiter-Geld kann demnach bis zu 24 Monaten gewährt werden – längstens jedoch bis 31. Dezember 2021. Der Anspruch auf Kurzarbeiter-Geld müsse dabei bis zum 31. Dezember 2020 entstanden sein. "Das heißt, spätestens der Dezember 2020 ist der erste Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeiter-Geld bezahlt wird."

Für die Verlängerung des Bezugs-Zeitraums sei in den Fällen, in denen bereits Kurzarbeits-Geld gezahlt werde, eine Verlängerungs-Anzeige des Arbeitgebers erforderlich, in der die Dauer und die Gründe für die Verlängerung geschildert werden. Zudem müsse eine weitere Vereinbarung mit dem Betriebsrat vorgelegt werden, erklärt die Arbeitsagentur.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie könne es erforderlich werden, dass Unternehmen wieder verkürzt arbeiten. "Betriebe, die mindestens drei Monaten voll gearbeitet und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um bei Bedarf wieder diese Leistung abrechnen zu können", heißt es von der Arbeitsagentur.

Das Verfahren sei dabei identisch zur ersten Anzeige von Kurzarbeit. Eine erneute Anzeige sei nach dreimonatiger Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeiter-Geld "selbst dann zwingend erforderlich, wenn der ursprüngliche Bewilligungs-Bescheid noch bis in die Zukunft reicht". 

Bei Fragen können Betriebe die Agentur für Arbeit in Ingolstadt unter der Service-Nummer (08 41) 93 38 - 2 44 telefonisch oder per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren. Weitere offizielle Informationen in Sachen Kurzarbeiter-Geld gibt es bei der Arbeitsagentur unter diesem Link.

Die App "Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden" unterstütze Unternehmen, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld über "Duplo" (Direkt-Upload) hochzuladen. Damit könne die zuständige Agentur für Arbeit die Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Die App könne im "Google Play Store" oder im "Apple App Store" heruntergeladen werden und biete einige Vorteile, wie zum Beispiel einfaches Erfassen der Angaben zum Unternehmen ohne vorherige Anmeldung, Scannen der notwendigen Dokumente per Handy, Aufbereitung und Komprimierung der Dokumente durch die App, Hochladen und Übermitteln der Dokumente über eine Schnittstelle zum elektronischen Akten-System der Arbeitsagentur.


Anzeige
RSS feed