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Betreibern wird weiterhin die Pacht für Freiflächen erlassen. Heizstrahler dürfen aufgestellt werden, Überdachungen sind möglich.

(ty) Die Stadt Pfaffenhofen verlängert die derzeit geltenden Sonder-Regelungen für die ortsansässigen Gastronomie-Betriebe bis ins kommende Frühjahr. Der Bauausschuss des Stadtrats hat vor dem Hintergrund der weiter andauernden Corona-Pandemie entschieden, die Ausnahme-Regelungen bis zum 31. März nächsten Jahres zu verlängern. "Dazu gehört auch die Erlaubnis, die Freischankflächen mit Heizstrahlern auszustatten, die mit Ökostrom betrieben werden", erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung.

 

Da derzeit nicht absehbar sei, dass die pandemie-bedingten Regelungen und Einschränkungen aufgehoben werden, sollen die hiesigen Gastronomen bei der Bewältigung der Auswirkungen unterstützt werden. "Die neu geschaffenen oder erweiterten Bewirtungsflächen im Freien werden von den Gästen gut angenommen und prägen das Stadtbild", heißt es aus dem Rathaus. "Sie stellen einen Gewinn für das städtische Leben dar." Deshalb erlasse die Stadt Pfaffenhofen den Gastro-Betreibern bis Ende März 2021 auch weiterhin die Pacht für die regulären oder ausnahmsweise erweiterten Flächen.

 

"Die pandemie-bedingte Ausnahme-Situation rechtfertigt es, von bewährten Grundsätzen des Klimaschutzes teilweise abzuweichen", wurde in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung dargelegt. "Deshalb dürfen die Pfaffenhofener Bewirtungs-Betriebe auf den Außenflächen vom 1. November bis 31. März Heizstrahler aufstellen, die jedoch mit Ökostrom betrieben werden müssen." Damit könnten, so wird erklärt, die Flächen im Freien auch in der kalten Jahreszeit genutzt werden. "Das Infektionsrisiko ist im Freien nach derzeitigem Kenntnisstand geringer als in Innenräumen."

Zudem könnten die Wirte durch diese Maßnahmen zusätzliche Einnahmen erzielen und ihre Umsatz-Einbußen etwas ausgleichen. "In Einzelfällen können die zuständigen Stellen auch den vorübergehenden Aufbau von Dächern als Wetterschutz genehmigen", erklärt ein Sprecher der Stadtverwaltung. Seitenwände oder komplette Einhausungen seien allerdings nicht erlaubt, weil dadurch ein geschlossener Raum entstehen würde und sich das Infektionsrisiko erhöhen würde.

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