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Gartenzaun demoliert und eigenen BMW geschrottet. Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen jungen Mann.

(ty) Ziemlich alkoholisiert auf Crash-Kurs war offenbar am späten gestrigen Abend ein junger Pkw-Lenker im Gemeinde-Bereich von Schrobenhausen. Der junge Mann verlor laut Polizei im Ortsteil Hörzhausen die Kontrolle über seinen 3er-BMW und es schepperte. Dabei wurde ein Zaun demoliert, das Unfall-Auto hat wohl nur noch Schrottwert. Der 21-Jährige hat jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs am Hals, in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Nach den Erkenntnissen der Polizei war der 21 Jahre alte Schrobenhausener gegen 22.45 Uhr mit seinem Pkw auf der Hagenauer Straße in Hörzhausen unterwegs und wollte an der Bernbacher Straße nach links abbiegen. "Weil er viel zu schnell unterwegs war, kam er beim Abbiegen von der Fahrbahn ab und prallte gegen den Gartenzaun zweier Anwesen", so ein Sprecher. Dabei seien am Gartenzaun und am Betonsockel ein Sachschaden in Höhe von insgesamt zirka 2000 Euro entstanden. Bei dem 3er-BMW wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen, der auf 4000 Euro taxiert wird.

Der Crash-Verursacher habe seinen beschädigten Pkw unweit der Unfallstelle am Fahrbahnrand abgestellt und sich schließlich von seinen Eltern abholen lassen. Erst ungefähr eineinhalb Stunden später sei die Polizeiinspektion in Schrobenhausen vom Eigentümer des Wohnanwesens, an dem der Zaun demoliert worden war, informiert worden. Im Zuge einer Überprüfung des mutmaßlichen Unfall-Verursachers sei dann festgestellt worden, dass der junge Mann erheblich alkoholisiert gewesen sei: Die Polizei berichtet von einem Wert von über 1,5 Promille.

Der 21-jährige Schrobenhausener, der bei dem Unfall nach Angaben der Polizei unverletzt geblieben war, musste – wie in solchen Fällen üblich – eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen ihn werde jetzt strafrechtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. In diesem Zusammenhang droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis.  Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es obendrein zum Crash oder werden andere gefährdet, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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