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Ein bislang unbekannter Kirschen-Dieb hat gestern die Beamten von der Freisinger Polizeiinspektion auf den Plan gerufen.

(ty) Ein offenbar hungriger Unbekannter hat es am gestrigen Nachmittag gegen 13 Uhr an der Bismarckstraße in Freising mit den Eigentums-Verhältnissen nicht ganz so genau genommen. Wie die Polizei berichtet, pflückte er von einem fremden Kirschbaum die Früchte – was wiederum dem Eigentümer des Baums nicht gefiel, woraufhin er die Gesetzeshüter verständigte. "Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden",  hieß es heute.

 

Ob der Kirschen-Dieb davon ausgegangen sei, dass er durch die Regelung des so genannten Mundraubes privilegiert sei, bleibe somit offen. Zum Hintergrund erklärt ein Polizei-Sprecher: "Im Jahr 1975 wurde das juristisch als Verbrauchsmittel-Entwendung bezeichnete – und mit geringerer Strafandrohung bewehrte – Delikt abgeschafft. Seitdem fällt das Pflücken von fremdem Obst zum sofortigen Verzehr grundsätzlich unter den Straftatbestand des Diebstahls."


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