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30-Jähriger in Ingolstadt gefasst. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren, außerdem droht ihm ein Corona-Bußgeld.

(ty) Nachträglich berichtet heute die Polizei von einem ertappten Langfinger, den es nun gleich doppelt trifft. Am vergangenen Mittwoch betrat den Angaben zufolge ein 30-Jähriger einen Supermarkt an der Harderstraße in Ingolstadt. Dabei habe er, entgegen der Corona-Regelungen, keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Zwar habe er nach Aufforderung durch das Personal das Geschäft wieder verlassen, dabei aber Nahrungsmittel geklaut. Der Beschuldigte sei unmittelbar vor dem Laden von der Polizei aufgegriffen worden. Er habe sich jetzt wegen des Ladendiebstahls und wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen zu verantworten.

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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