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Hoffnung auch für Hotels, grünes Licht für Bundesliga, Masken-Pflicht im Fernverkehr. Die heutigen Beschlüsse des Ministerrats im Überblick.

(ty) In der heutigen Kabinett-Sitzung ist das weitere Vorgehen in Bayern vor dem Hintergrund der Corona-Krise beschlossen worden. Hoffnung gibt es demnach für Wirtschaften und Beherbergungs-Betriebe. Konkret wird anvisiert, dass ab 18. Mai die Gastronomie im Außenbereich – zum Beispiel Biergärten – bis 20 Uhr sowie ab 25. Mai Speise-Gaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen dürfen. Außerdem soll ein Konzept entwickelt werden, damit zum Beispiel Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Jugendherbergen ab dem Pfingst-Wochenende wieder öffnen können. Unter Einhaltung strenger Maßnahmen wird der Spielbetrieb der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga zugelassen. Eine Masken-Pflicht gilt künftig auch im Fernverkehr. Nachfolgend die Details.

Versammlungen

"Die Versammlungs-Freiheit ist von konstitutiver Bedeutung für die demokratische Gesellschaft", heißt es aus der bayerischen Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung des Ministerrats. Wegen der Corona-Pandemie sei es jedoch erforderlich, dass die Vorgaben des Infektions-Schutzes beachtet werden – nur so könne "der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Gesundheit" der Bürger gelingen. Das Innenministerium erarbeite ein Konzept, das die infektions-schutz-konforme Durchführung von Versammlungen in Zeiten der Corona-Pandemie bestmöglich gewährleiste.

Die Präsidien der bayerischen Polizei legen den Angaben zufolge "bei der weiteren Einsatz-Bewältigung vergleichbarer Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit, des polizeilichen Kräfte-Managements sowie eines örtlich und situativ angepassten, stufenweisen Vorgehens bei der Auswahl geeigneter polizeilicher Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt". Das Innenministerium werde die Kreisverwaltungs-Behörden bezüglich der Anzeige und Genehmigung von Versammlungen "verstärkt sensibilisieren". Besonderes Augenmerk solle dabei "auf eine geeignete Örtlichkeit für die Versammlungen" gelegt werden.

 

Gastronomie und Hotellerie

"Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemie-Geschehens" erfolgt laut heutiger Mitteilung die stufenweise Öffnung der Gastronomie – bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektions-Schutz – wie folgt: Ab 18. Mai kann die Gastronomie im Außenbereich (zum Beispiel Biergärten) bis 20 Uhr öffnen. Ab 25. Mai können Speise-Gaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen. 

Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektions-schutz-rechtliches Rahmen-Konzept sei dabei eine "zwingende Grundlage" für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern, wird betont. Auf dieser Basis könnten dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygiene-Konzepte entwickelt werden. Das Rahmen-Konzept des Wirtschafts-Ministeriums sehe vor allem vor:

  • Strikte Einhaltung des Sicherheits-Abstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Service-Personal und im betrieblichen Ablauf.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Service-Personal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, sowie im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheits-Abstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
  • Hinzu kommen die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontakt-Daten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Das Gesundheits- und das Wirtschafts-Ministerium werden laut aktueller Mitteilung der Staatskanzlei zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomie-Bereich, ein Rahmen-Konzept "Hotellerie" entwickeln, damit Beherbergungs-Betriebe – wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen – ab dem Pfingst-Wochenende öffnen können.

Für den Tourismus – aber auch für die Gesundheits-Wirtschaft – im Freistaat elementar sei auch der gesamte Themenbereich der Kurorte, Heilbäder, Thermen und verwandter Aufgaben wie Rehabilitations-Maßnahmen und physio-therapeutische Behandlungen beziehungsweise Praxen. "Diese Bereiche bedürfen aufgrund der Komplexität des Themas beziehungsweise auch der Örtlichkeiten einer eingehenden Prüfung von Schutz-Konzepten", wurde dazu erklärt. Das Wirtschafts- und das Gesundheits-Ministerium "werden ein tragfähiges Konzept für die Öffnung von Heilbädern, Kurorten und Thermen und die schrittweise Öffnung weiterer, derzeit noch untersagter Bereiche im Bäderbereich, erarbeiten".

 

Sport

Unter Einhaltung von strengen Schutz- und Hygiene-Maßnahmen werde der Spielbetrieb der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga zugelassen. Das Gesundheits-Ministerium werde die dafür notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektions-schutz-rechtlichen Anordnungen vornehmen. Damit werde der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungs-Chefs der Länder vom 6. Mai umgesetzt.

Bei Auftreten positiver Corona-Fälle im Wettkampf-Betrieb gelten, so heißt es weiter, die allgemeinen Regeln des Robert-Koch-Instituts bezüglich der Quarantäne-Empfehlungen. "Die Gesundheits-Behörden werden die Einhaltung von Schutz-Konzepten und etwaige Quarantäne-Maßnahmen konsequent durchsetzen." Darüber hinaus erarbeite das Innenministerium unter Einbeziehung der Sportverbände ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport. Für das weitere Vorgehen sei die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.

Fernverkehr

"Entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Ländern wird auch im Fernverkehr eine Masken-Pflicht für Fahrgäste und Personal, soweit es in Kontakt mit den Fahrgästen kommt, eingeführt", teilte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung der bayerischen Minister mit.

Abschließend wird erklärt: Das bayerische Gesundheits-Ministerium werde die oben genannten, heute vom Ministerrat beschlossenen Änderungen in der vierten Bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung berücksichtigen. Im Übrigen werde die Verordnung bis 29. Mai verlängert.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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