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Die zuständige Abteilung hat allein zum diesem Thema aktuell 92 Bußgeld-Verfahren auf dem Tisch. Im vergangenen Jahr waren es ingesamt knapp 50.

(ty) Die angesichts der Corona-Pandemie in ganz Bayern geltenden Einschränkungen und Regelungen bescheren nicht nur den Polizisten im Kreis Pfaffenhofen zahlreiche Einsätze wegen der Kontrollen und der Aufnahme von Verstößen, sondern auch dem Landratsamt. Denn wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, dann landet der Fall in der Regel bei der Kreisbehörde, die für das entsprechende Bußgeld-Verfahren zuständig ist. Wie eine Nachfrage unserer Zeitung ergab, gibt es im Landkreis bislang schon fast doppelt so viele Bußgeld-Verfahren wegen Corona-Verstößen, wie das zuständige Sachgebiet im vergangenen Jahr insgesamt abzuarbeiten hatte.

 

Auf Anfrage unserer Redaktion teilte eine Sprecherin des Pfaffenhofener Landratsamt mit, dass – Stand heute – in Zusammenhang mit den Allgemein-Verfügungen und Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Kreisbehörde bisher insgesamt 92 Verstöße gemeldet worden sind. Das heißt, es gehe um 92 offene Bußgeld-Verfahren. 85 Anhörungen seien dazu bereits durchgeführt beziehungsweise am Laufen. Eine solche Anhörung sei vor dem Erlass eines Bußgeld-Bescheides formal vorgesehen. Bis dato sei – eben wegen der nötigen Anhörungen – noch kein Bußgeld-Bescheid verschickt worden.

Zur Einordnung dieser Zahl von bislang 92 Corona-Verstößen teilt die Kreisbehörde mit, dass das zuständige Sachgebiet "Gesundheitlicher Verbraucher-Schutz" im gesamten vergangenen Jahr knapp 50 Bußgeld-Verfahren durchgeführt hat. "Der Gesundheitliche Verbraucher-Schutz ist für sämtliche Bußgeld-Bescheide des Gesundheitsamts, des Veterinäramts und der Lebensmittel-Überwachung zuständig", erklärt eine Sprecherin des Landratsamts.

Das Landratsamt wendet nach eigenem Bekunden zur Ahndung von Corona-Verstößen "den Bußgeld-Katalog gemäß Notbekanntmachung" an. Überwiegend handle es sich bei den bislang im Kreis Pfaffenhofen angezeigten Verstößen um Verstöße gegen die Ausgangs-Beschränkung, sprich: Es ging um das Verlassen der eigenen Wohnung ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes. Bei einem Erstverstoß mit Vorsatz werden hier laut Behörde maximal 150 Euro Bußgeld pro Person fällig. "Auf die Einnahmen des Landkreises werden sich die Bußgeld-Bescheide daher nur minimal auswirken."

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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