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Die Zahl der Ausländer im Landkreis Pfaffenhofen ist im vergangenen Jahr um 987 gestiegen – die meisten kommen aus der Türkei, Polen und Rumänien

(ty) Zum Ende des vergangenen Jahres lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 9443 Ausländer. Das bedeutet einen Anstieg um 987 Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug damit zum Jahresende 7,94 Prozent, so die Leiterin der Kommunalabteilung am Landratsamt, Sabrina Birnbaum. Im Kreis Pfaffenhofen leben Ausländer aus 117 verschiedenen Nationen. Der überwiegende Anteil stammt aus der Türkei (1601 Personen), Polen (1155), Rumänien (787), Ungarn (583), Italien (569) sowie Österreich (536). Auf dem Wege der Einbürgerung erhielten im vergangenen Jahr 89 Ausländer (Vorjahr: 87) die deutsche Staatsangehörigkeit. 

Während sich der Zuwachs zwischen den Jahren 2000 und 2010 sehr moderat entwickelte, stieg die Zahl der Ausländer  im Landkreis im Jahr 2011 erstmals über die 7000er-Grenze und hat sich nun fast jährlich um rund 1000 erhöht.

„Seit dem Jahr 2012 sind die Zahlen der Asylanträge sprunghaft angestiegen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in die Pflicht genommen worden, Wohnräume für Asylbewerber zu beschaffen und sie während der Unterbringung zu betreuen“, so Landrat Martin Wolf (CSU). Ende vergangenen Jahres waren 262 Asylbewerber in dezentralen Unterkünften im Landkreis untergebracht, drei lebten in privater Unterkunft. Die meisten der Asylsuchenden kommen aus Afghanistan (84) und Syrien (79). Bei insgesamt 41 Personen wurde das Asylverfahren im vergangenen Jahr mit einer Gewährung von Flüchtlingsschutz oder anderen Schutzrechten abgeschlossen. Für die bisher zehn rechtskräftig abgelehnten Asylantragsteller sei das Verfahren zwar beendet, sie werden laut Landratsamt jedoch wegen bestehender Abschiebehindernisse, wie fehlende Identitätsnachweise derzeit noch in Deutschland geduldet.

Von den 82 im vergangenen Jahr im Landkreis Pfaffenhofen geborenen Kindern ausländischer Eltern erwarben 41 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit. Bei Erreichen der Volljährigkeit müssen sich diese Doppelstaatler für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Sollte bis zum 23. Lebensjahr keine Entscheidung getroffen worden sein, geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wie das Landratsamt erläutert. 

Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer ausgelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem würden schon seit Längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im vergangenen Jahr sind diesbezüglich 21 Berechtigungen und 50 Verpflichtungen ausgesprochen worden, wie es abschließend aus dem Landratsamt heißt.


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