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Allen vier Leuten droht nun ein Bußgeld, ein 19-Jähriger muss sich zudem auf ein Strafverfahren einstellen.

(ty) Im Geisenfelder Ortsteil Zell haben die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion in der Nacht zum heutigen Sonntag eine "Corona-Party" beendet. Außerdem kam bei dem Einsatz ein Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz ans Licht. Gegen 0.50 Uhr war bei den Gesetzeshütern eine Meldung über eine Feier eingegangen; in der besagten Wohnung trafen die Beamten dann laut heutiger Mitteilung auf insgesamt vier Personen im Alter von 19, 21, 25 und 26 Jahren. Nach Angaben der Polizei hatte eine 25-jährige Frau in ihrer Wohnung drei Männer – alle aus dem Gemeinde-Bereich von Geisenfeld – zu Gast. 

Die vier Personen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz beziehungsweise gegen die Ausgangs-Beschränkung. Sie müssen sich somit auf ein Bußgeld einstellen.

Nachdem die Beamten in der Wohnung starken Marihuana-Geruch wahrgenommen hatten, habe der 19-Jährige den Besitz des Stoffs eingeräumt und der Polizei die mitgeführte kleine Menge ausgehändigt. Dem 19-Jährigen blüht nun zusätzlich eine Strafanzeige.

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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