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Abgabefrist für authentifiziert übermittelte elektronische Steuererklärung in Bayern um zwei Monate verlängert

(ty) Wer seine Steuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erspart sich nicht nur Aufwand und Postversand. Auch in diesem Jahr bekommen die Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. "Für all diejenigen, die authentifiziert per ELSTER ihre Steuererklärung abgeben, wird eine Neuregelung in Bayern vorgezogen und es gilt schon in diesem Jahr eine verlängerte Frist", teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) auf der Amtsleitertagung der bayerischen Finanzämter gestern in Bayreuth mit. "Mit dem teilweisen Vorziehen der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz zur weiteren Digitalisierung der Steuerveranlagung."

Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektronischer Authentifizierung für das Jahr 2017 sei damit der 31. Juli 2018, nicht mehr der 31. Mai 2018, erklärt das bayerische Finanzministerium per Pressemitteilung. "Das kommt allen zugute", betont Füracker, "den Bürgern, die damit einen papierlosen, unkomplizierten Zugang zu ihrem Finanzamt haben, und den Mitarbeitern der Finanzverwaltung, die die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten können."

Für die Authentifizierung ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf www.elster.de erforderlich. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibe die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2018 bestehen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus dem bayerischen Finanzministerium. Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seien und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibe es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2018.

 


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