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Nach einem Crash machte sich ein ziemlich besoffener Golf-Fahrer einfach aus dem Staub. Wenig später stand die Polizei vor der Tür, mit handfesten Folgen.

(ty) Ein betrunkener 24-jähriger Einheimischer war am Samstag gegen 6.25 Uhr in Schrobenhausen mit seinem VW Golf auf der Gerolsbacher Straße stadteinwärts unterwegs, als der Pkw beim Abbiegen nach rechts in die Straße „Am Kellerberg“ nach links von der Fahrbahn abkam und gegen die Gartenzäune zweier Grundstücke prallte. Diese wurden hierbei ramponiert. Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern setzte der 24-Jährige laut Polizei seine Fahrt fort. Wie sich zeigen sollte, hatte der Mann zwei Promille intus. Er hat jetzt nicht nur ein Strafverfahren am Hals, sondern ist auch seinen Führerschein los.

 

Einer der beiden Grundstücks-Eigentümer hörte nach Angaben der Polizei die Unfallgeräusche und konnte dann auch noch erkennen, dass ein grauer Pkw davonfuhr. Die verständigten Beamten der örtlichen Polizeiinspektion suchten nun die nähere Umgebung ab und wurden schließlich auf einen geparkten grauen VW Golf mit frischen Unfallschäden aufmerksam. „Nun war es nicht mehr schwer, den Halter zu ermitteln“, so ein Polizei-Sprecher. Und der bekam auch gleich Besuch von den Gesetzeshütern.

 

Im Zuge einer sofortigen Nachschau trafen die Beamten den 24-Jährigen in dessen Wohnung an. Er habe auch sofort eingeräumt, soeben einen Crash verursacht zu haben. Die Beamten nahmen indes bei dem jungen Mann Alkoholgeruch wahr. Ein Test bestätigte nicht nur diesen Verdacht, sondern brachte den stolzen Wert von zirka zwei Promille ans Licht. Zum Hintergrund: Ab 1,1 Promille am Steuer liegt bereits eine Straftat vor, wenn nichts passiert.

 

Der Beschuldigte musste sich – wie in solchen Fällen üblich – einer Blutentnahme unterziehen. Außerdem wurde sein Führerschein gleich einkassiert, den dürfte er so schnell nicht wiedersehen. Fürs Protokoll: Der bei dem Crash entstandene Sachschaden beläuft sich laut Polizei am Pkw auf etwa 4000 Euro sowie an den beiden Zäunen auf um die 1000 Euro. Den 24-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Straßenverkehr.


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