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Das Amtsgericht München hat die Beschwerde von Volkswagen nach der spektakulären Razzia bei Audi und der Kanzlei Jones Day zurückgewiesen

(ty) Die Strafverfolgungsbehörden zeigen sich wenig beeindruckt von der Beschwerde von Volkswagen nach der spektakulären Razzia bei Audi und der Kanzlei Jones Day ausgerechnet am Tag der Bilanzpressekonferenz des Ingolstädter Autobauers. Vor Hunderten Journalisten aus aller Welt waren ausgerechnet an diesem Tag Staatsanwaltschaft und Polizei bei Audi in Ingolstadt angerückt.

Die Beschlagnahme von Unterlagen und Beweismitteln in der Diesel-Affäre sei absolut rechtmäßig gewesen, hat das Amtsgericht München jetzt nach der VW-Beschwerde entschieden. Die Durchsuchung sei auch vom Gericht genehmigt gewesen, soll jetzt aber noch vor dem Landgericht überprüft werden.

Besonders hat VW sich deswegen beschwert, weil die Ermittler auch bei der Kanzlei Jones Day angerückt waren. Die Kanzlei ist von Volkswagen mit der Aufarbeitung der Diesel-Affäre betraut und verfügt deswegen auch über streng geheime Unterlagen. 


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