31-Jähriger Nigerianer muss wegen sexueller Übergriffe drei Jahre ins Gefängnis – Das Urteil des Amtsgerichtes Ingolstadt ist noch nicht rechtskräftig
(ty) Drei Jahre muss ein 31-jähriger Nigerianer hinter Gitter. Dieses Urteil hat das Amtsgericht gestern gegen den Asylbewerber verhängt, weil er im Dezember vergangenen Jahres in der Sakristei der Wellheimer Kirche (Kreis Eichstätt) die Mesnerin sexuell belästigt hat mit dem Ziel, sie zu vergewaltigen, und weil er an Silvester zudem eine 24-jährige Studentin bedrängt hat.
Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig. Ob der Angeklagte in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Zu vermuten ist es, denn bei der Urteilsverkündung gestern zeigte er sich sichtlich getroffen, warf sich im Gerichtssaal auf den Boden und sagte, dass er nicht wieder in das Gefängnis zurückgehe.
Was war passiert? Im Dezember vergangenen Jahres hat der Nigerianer nach Überzeugung des Gerichtes in der Sakristei der Kirche von Wellheim mit herabgelassener Hose die Mesnerin bedrängt – mit dem Ziel, sie zu vergewaltigen. Die Frau konnte sich jedoch gerade noch befreien. In einem Eichstätter Altenheim hat der Mann dann an Silvester eine 24-Jährige bedrängt. Auch das sah das Gericht unter Vorsitz von Christian Veh als erwiesen an.
Für den 31-Jährigen hat es sich bei den jetzt geahndeten Handlungen lediglich um harmlose Berührungen gehandelt. Veh hingegen konstatierte, dass es bei dem Angeklagten immer wieder zu Kontakten mit Frauen gekommen sei, die jede Distanz vermissen ließen.
Frauen seien kein Freiwild, so der Richter, der auch appellierte, derartige Straftaten in jedem Fall anzuzeigen. Weil es in den beiden Fällen aus Angst vor der öffentlichen Wirkung beinahe nicht zu einer Anzeige gekommen wäre.
Innerhalb einer Woche müssen sich Angeklagter und Verteidiger – er hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert – nun klar darüber werden, ob sie in Berufung gehen gegen diese Urteil.