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Landgericht Ingolstadt verhängte zwischen vier und fünfeinhalb Jahre Haft für die Angeklagten im Samuraischwert-Prozess

(ty) Zwischen etwa mehr als vier und fünfeinhalb Jahre fahren die drei Angeklagten im so genannten Samuraischwert-Prozess in die Haftanstalt ein. Das Landgericht Ingolstadt fällte heute die Strafen wegen versuchten schweren Rauben und gefährlicher Körperverletzung gegen die drei Geisenfelder, die im Februar 2015 den Drogendealer Andreas S. in seiner Manchinger Wohnung überfallen hatten, um ihn zu berauben. Der hatte sich indes mit einem Samuraischwert zur Wehr gesetzt und zwei der Angreifer schwer verletzt. Er sitzt inzwischen selbst in Haft.

Die Staatsanwaltschaft von fünf Jahren und zwei Monaten bis zu sechseinhalb Jahren noch deutlich höhere Strafen gefordert.  Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Besonders Aufsehen erregend war damals die Tatsache, dass die beiden Verletzten von dem längst verurteilte Fahrer (zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe) ins Klinikum Ingolstadt gefahren worden waren und dort angegeben hatten, sie seien beim Joggen von dunkelhäutigen Männern überfallen worden. Diese Räuberpistole indes war schnell aufgeflogen.

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