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Zum Ende vergangenen Jahres lebten 10 600 Ausländer aus 115 Nationen hier – das entspricht einer Quote von 8,83 Prozent. Die meisten kommen aus der Türkei, Polen, Rumänien, Italien und Ungarn

(ty) Zum Ende des vergangenen Jahres lebten im Landkreis Pfaffenhofen insgesamt 10 598 Ausländer mit Bleiberecht. Wie die Ausländerbehörde am Landratsamt mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 1155 Personen gegenüber dem Vorjahr. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug damit zum Jahresende 8,83 Prozent. Während sich der Zuwachs zwischen den Jahren 2000 und 2010 sehr moderat entwickelte, stieg die Zahl der Ausländer im Jahr 2011 erstmals über die 7000er-Grenze und lag nun nach einer nochmaligen deutlichen Steigerung zum Jahresende bei knapp 10 600.

Im Landkreis Pfaffenhofen leben den Angaben zufolge Ausländer aus 115 verschiedenen Nationen. Der überwiegende Anteil stammt aus der Türkei (1616 Personen), Polen (1278), Rumänien (1077), Italien (606) und Ungarn (601). Zu Ausländern ohne Bleiberecht zählen zunächst die Asylbewerber. Von ihnen haben im vergangenen Jahr insgesamt 113 ein Bleiberecht erhalten – entweder durch Asylanerkennung, Flüchtlingsschutz oder auf Basis sonstiger Schutzrechte. Bei 32 Personen wurde der Asylantrag abgelehnt, bei einigen laufe noch ein Klageverfahren gegen die Ablehnung.

Im Wege der Einbürgerung erhielten im vergangenen Jahr 64 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit, wie weiter mitgeteilt wird. Im Vorjahr waren es 89.

Von den 104 im vergangenen Jahr im Landkreis Pfaffenhofen geborenen Kindern ausländischer Eltern erwarben 48 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit. „Bei Erreichen der Volljährigkeit müssen sich diese Doppelstaatler für eine Staatsangehörigkeit entscheiden“, erläutert das Landratsamt. „Sollte bis zum 23. Lebensjahr keine Entscheidung getroffen worden sein, geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.“ Nach der ab 20. Dezember gültigen Neuregelung für „Optionskinder“ werde mit einer weiterhin erforderlichen Prüfung mit Vollendung des 21. Lebensjahres für einen Großteil die doppelte Staatsangehörigkeit bestehen bleiben, der restliche Personenkreis habe sich gemäß des alten Rechts für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. „Bei Nichtmitwirkung geht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren“, heißt es weiter.

Mit Inkrafttreten der Integrationskursverordnung 2005 werden Ausländer, die neu ins Bundesgebiet einreisen und deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist, zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen. Zudem werden schon seit längerem in Deutschland aufenthaltsberechtigte Ausländer mit erkennbar hohem Integrationsbedarf oder Sozialleistungsbezieher mit geringen Sprachkenntnissen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Im vergangenen Jahr sind dazu im Landkreis elf Berechtigungen und 134 Verpflichtungen ausgesprochen worden; Sanktionsmaßnahmen waren „wegen fehlender Mitwirkung“ in 49 Fällen notwendig.


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