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Nach den Verzögerungen wegen der Attacke auf den Angeklagten Stefan B. beginnt das Verfahren jetzt am 9. Februar 

(ty) Nach den Verzögerungen wegen eine Attacke auf den mutmaßlichen Mörder der kleinen Franziska, der in der JVA Kaisheim von einem Mitgefangenen mit 17 Stichen verletzt worden war, beginnt der Prozess im Mordverfahren Franziska nun am Montag, 9. Februar, um 9 Uhr im Sitzungssaal 11 des Landgerichts Ingolstadt. Am ersten Prozesstag soll die Anklage verlesen werden und dem Angeklagten soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. 

Die weitern Sitzungstage sind bestimmt auf: 25.02., 02.03., 06.03., 09.03., 11.03., 23.03., 13.04., 15.04., 17.04., 20.04., 22.04., 24.04., 27.04., 29.04., 11.05., 15.05., 19.05., 26.05. und 28.05.2015 jeweils ab 09.00 Uhr im Sitzungssaal 11.

Der Vorsitzende hat die Sicherungsverfügung zu diesem Verfahren erweitert.  Allen Personen, die Zutritt zum Sitzungssaal haben, ist das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden, im Sitzungssaal untersagt. Es wird eine gesonderte Zugangskontrolle angeordnet, der sich sämliche Zuhörer (einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens) sowie Nebenkläger und  Zeugen zu unterziehen haben. Die Zuhörer und Zeugen müssen sich bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Pressevertreter haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einen gültigen Presseausweis und die an der Kleidung gut sichtbar angebrachte Akkreditierung zu legitimieren. Die Zuhörer, Zeugen und Nebenkläger sind durch Abtasten der Kleidung und Durchsicht der Behältnisse – auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors sowie einer Metalldetektorschleuse – auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden. Bei der Durchsuchung sind Mäntel und Jacken stets abzulegen. Auf Verlangen des Kontrollpersonals sind auch Pullover und Schuhe auszuziehen. Verbleibt nach der Durchsuchung der begründete Verdacht, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden, dürfen Durchsuchungen auch am Körper vorgenommen werden.

Taschen – außer kleine Handtaschen – Beutel, Tüten und andere Behältnisse, Funkgeräte,  Computer, Foto- und Filmapparate sind zu hinterlegen. Mobiltelefone dürfen in den Sitzungssaal mitgenommen werden, müssen aber ausgeschaltet werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende im Einzelfall.

Die Zuhörer (mit Ausnahme der sich durch die deutlich sichtbar getragene Akkreditierung legitimierenden Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen) müssen ihre Ausweispapiere an der Zugangskontrolle einem Justizbeamten aushändigen. Die Ausweise werden danach den Zuhörern zurückgegeben.

Die Aufnahme der Personalien erfolgt zur Identifizierung etwaiger Störer. Die Listen mit den Personalien sind am Ende des Sitzungstages dem Vorsitzenden oder dem von ihm hierfür bestimmten Beisitzer auszuhändigen. Sofern sie zu dem vorgenannten Zweck nicht mehr benötigt werden, werden sie spätestens an dem auf den Sitzungstag folgenden Werktag vernichtet. Eine Verwendung der erhobenen Personalien zu anderen Zwecken als zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Hauptverhandlung bzw. zur Verfolgung von Störungen ist untersagt.

Zuhörern, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich weigern, ihre Ausweise ablichten zu lassen oder beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, haben keinen Zutritt.

Die Mitglieder des Gerichts, die Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Protokollführer und die dem Gericht zugeordneten Justizbediensteten sowie die Amtshilfe leistenden Polizeibeamten und die zum Schutze gefährdeter Personen eingesetzten Polizeibeamten werden nicht durchsucht.


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