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Der Todesfahrer von Rohrbach hat offenbar wirklich geglaubt, ein Baustellenschild gestreift zu haben 

Update: Ein Jahr auf Bewährung

(ty) Es wird zwar auf eine Verurteilung wegen Fahrerflucht und fahrlässiger Tötung hinauslaufen in dem Prozess gegen den 50-jährigen Kraftfahrer Bernd W., der im Dezember vergangenen Jahres den 54-jährigen Martin W. auf der Staatsstraße bei Rohrbach totgefahren hatte. Dass er die Tat indes absichtlich verschleiert hat und das Opfer wissentlich im Straßengraben liegen ließ, darauf deutet nach dem zweiten Prozesstag am Amtsgericht in Neuburg nur wenig hin.

Im Gegenteil. Der Inhaber der Firma, für die Bernd W. als Kraftfahrer tätig war bestätigte heute, dass ihm der Angeklagte in einem Telefonanruf am Tag des Unfalls mitgeteilt hatte, er habe ein Baustellenschild angefahren und dabei Schäden am Laster verursacht. Zudem sei er gewesen wie immer, weder nervös noch aufgeregt. Auch als er ihn zu einem späteren Zeitpunkt mit den inzwischen kursierenden Gerüchten um den Toten bei Rohrbach konfrontiert hatte, habe er jeden Zusammenhang mit seinem Unfall bestritten und ebenfalls völlig normal reagiert.

„Wir konnten es uns nicht vorstellen“, sagte auch die Frau des Unternehmers aus. Auch ihr waren keinerlei Veränderungen bei Bernd W. aufgefallen, der im Januar 2014 seine Kündigung bei dem Transportunternehmen erhalten hatte. Und auch ein Kollege von Bernd W. bestätigte die Version vom angefahrenen Baustellenschild.

Die kurioseste Zeugin des heutigen Tages war wohl eine ältere Dame aus Wolnzach, die das spätere Opfer auf der Straße hatte laufen sehen. Nur leider am Tag zuvor und nicht an dem Tag des tödlichen Unfalls. Andere Zeugen hingegen, die Martin W. in der Tat am Unfalltag gegen 14 Uhr auf der Straße gesehen, ihn auffällig „langsam gehend“ oder sogar beim Trampen beobachtet hatten, sagten übereinstimmend aus, dass das dunkel gekleidete Opfer gefährlich weit in der Straße gelaufen und wegen der tiefstehenden Sonne sehr schlecht zu sehen gewesen sei. „Das war schon sehr gefährlich, was der da machte“, meinte einer, der kaum noch ausweichen konnte und sich noch gefragt habe, wie lange das gut geht. Nicht lange, wie man weiß. Denn wenige Minuten später war Martin W. tot.

Nachdem auch der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der heute erneut vorgeladen war, mit seinen Routenplaner-Analysen nicht belegen konnte, dass der Angeklagte am Unfalltag noch einmal an den Unfallort zurückgefahren war, bleibt im Grunde kein Anhaltspunkt, der es erlauben würde, dem Angeklagten zu unterstellen, er habe wissen müssen, dass er einen Menschen tot gefahren habe.

Fahrerflucht ist klar. Denn auch die Kollision mit einem Baustellenschild ist natürlich meldepflichtig. Und dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung wird sich Bernd W. ebenso stellen müssen. Nach Ansicht der Staatsanwältin war Bernd W. allerdings geflüchtet, um die Tat zu verschleiern. Das jedoch nachzuweisen dürfte schwer werden in dem Verfahren, in dem möglicherweise heute noch das Urteil gesprochen wird, das vermutlich ob der Beweislage eher milder ausfallen dürfte. 

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