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Pfaffenhofener Pflege-Stützpunkt gibt wichtige Infos zu Anspruch und Fristen, außerdem hilft das Team beim Ausfüllen und Einreichen.

(ty) "Das Landes-Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher", erklärt das Landratsamt von Pfaffenhofen. Die Leistung betrage 500 Euro pro Jahr und könne frei verwendet werden. Sie solle dazu beitragen, die besonderen Belastungen des Pflege-Alltags zu reduzieren. Heidi Heinzlmeier, die Leiterin des Pflege-Stützpunkts im Kreis Kreis Pfaffenhofen weist darauf hin, dass der Erstantrag für das aktuelle Pflegegeld-Jahr (1. Januar bis 31. Dezember 2026) noch bis Ende März nächsten Jahres gestellt werden könne. Die Auszahlung erfolge im Regelfall bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeld-Jahr folgenden Kalender-Jahrs.

Die Frist für die Antragstellung laufe damit über den regulären Auszahlungs-Termin hinaus. Für Anträge, die erst nach dem 31. Januar gestellt würden, erfolge die Auszahlung nach Prüfung der Anspruchs-Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt. "Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchs-Voraussetzungen bestehen bleiben", erklärt Heinzlmeier. "Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden." Anspruchsberechtigt sei die pflegebedürftige Person selbst. Sie könne dann auch frei entscheiden, wofür sie das Landes-Pflegegeld verwende, da die Leistung nicht zweckgebunden sei.

Dem unterzeichneten Antrag sind den Angaben zufolge folgende Anlagen zuzufügen: eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades 2 oder höher beziehungsweise eine Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflege-Versicherung – nicht des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) – sowie eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuer-Ausweises, sofern eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht.

Antrags-Formulare sowie weitere Informationen gibt es unter anderem beim hiesigen Pflege-Stützpunkt oder online unter diesem Link. Der Pflege-Stützpunkt an der Löwenstraße 2 in Pfaffenhofen hat am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie mittwochs zudem von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird die Vereinbarung von Terminen empfohlen. Telefonisch ist die Einrichtung unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 34 01 oder (0 84 41) 27 - 34 02 zu erreichen. 

"Das Team des Pflege-Stützpunkts informiert über die Voraussetzungen und das Antrags-Verfahren und unterstützt Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags", wird betont. Damit solle der Zugang zu dieser finanziellen Leistung möglichst unkompliziert gestaltet werden.

"Gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können Anträge und Behörden-Angelegenheiten eine zusätzliche Herausforderung darstellen", weiß Heinzlmeier und versichert: Der Pflege-Stützpunkt biete hier kompetente und persönliche Unterstützung.

Das Landes-Pflegegeld wird laut Landratsamt unter anderem nicht auf Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Leistungen der sozialen Pflege-Versicherung, Leistungen der Sozialhilfe, Wohngeld sowie Blinden- und Sehbehindertengeld angerechnet. Auch auf sonstige Sozialleistungen werde es nicht angerechnet. Zudem müsse das Landes-Pflegegeld nicht als Einkommen in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.


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