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23-Jähriger hatte 1,4 Promille intus, als er am gestrigen Abend in der City gegen einen Pfosten prallte und zu Boden ging.

(ty) Ein betrunkener E-Scooter-Lenker ist gestern Abend in Ingolstadt verunglückt. Laut heutiger Mitteilung der Polizei war der 23-Jährige auf dem Rathausplatz in Richtung der Ludwigsstraße unterwegs, als er gegen 21.20 Uhr gegen einen Pfosten fuhr und stürzte. Dabei habe er leichte Verletzungen erlitten; eine ärztliche Versorgung habe er jedoch abgelehnt. Zunächst sei Alkohol-Geruch bei dem Ingolstädter festgestellt worden, ein freiwilliger Test habe dann einen Wert von 1,4 Promille ergeben. Der Mann habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen ihn sein ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet worden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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