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Sport- und Schützen-Vereine können bis 30. August ihre Vorschläge einreichen. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

(ty) Wie das Landratsamt angekündigt hat, sollen auch in diesem Jahr wieder langjährig ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus Sport-Klubs und Schützen-Vereinen im Landkreis Pfaffenhofen im Rahmen eines Ehren-Abends für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden. Die Behörde bittet deshalb in einer am heutigen Montag veröffentlichten Presse-Mitteilung die hiesigen Vereine darum, die für die Ehrung in Frage kommenden Männer und Frauen bis spätestens 30. August vorzuschlagen, und verweist auf die festgelegten Voraussetzungen. Nachfolgend die Details.

Vorgeschlagen werden können für die Ehrung laut Angaben des Landratsamt jene Personen, die zum Beispiel das Amt des Ersten Vorsitzenden 15 Jahre lang bekleidet haben oder es seit 15 Jahren bekleiden. Oder Personen, die das Amt des Zweiten oder Dritten Vorsitzenden oder des Hauptkassiers oder des Schriftführers oder des Jugend- oder Abteilungs-Leiters seit 20 Jahren ausüben oder es bis vor zwei Jahren noch innehatten und 20 Jahre lang ausgeübt haben. Ebenso könnten Personen geehrt werden, die "aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise" 25 Jahre lang im Verein tätig waren oder seit 25 Jahren tätig sind.

Die offiziellen Ehrungs-Richtlinien sind dabei zu beachten. Zum Downloaden oder Nachlesen stehen diese online auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen bereit; hier der direkte Link zu der entsprechenden Internet-Seite. Diese "Richtlinien des Landkreises Pfaffenhofen für die Würdigung langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, sportlichen und kirchlichen Organisationen" können aber auch im Büro von Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) angefordert werden; das ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Die Kreis-Behörde bittet alle in Frage kommenden Vereine im Kreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, darum, ihre für die Ehrung in Frage kommenden Personen – unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien – bis spätestens 30. August dieses Jahres dem Landratsamt Pfaffenhofen (Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) vorzuschlagen. Die Vorschläge könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.


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