Jeder der Männer hatte mehr als 0,5 Promille intus und muss sich nun unter anderem auf einen Bußgeld-Bescheid einstellen.
(ty) Drei nicht unerheblich alkoholisierte E-Scooter-Lenker sind in der Nacht zum heutigen Freitag in Ingolstadt von Streifenbeamten ertappt worden. Wie die Polizei berichtet, gerieten zunächst gegen 0.30 Uhr zwei aus Litauen stammende Männer auf der Donaustraße in eine Verkehrs-Kontrolle. Im Zuge von Atem-Tests sei bei ihnen jeweils ein Alkohol-Wert von mehr als 0,5 Promille festgestellt worden. Gegen 2.30 Uhr sei am Brückenkopf ein aus Norwegen stammender E-Scooter-Fahrer gestoppt worden, bei dem ein Alko-Test ebenfalls mehr als 0,5 Promille ergeben habe. Gegen die drei Männer sei jeweils ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





