Der Rechtsanspruch auf einen Platz muss laut Behörde bis 30. April eines Kalenderjahrs fürs kommende Schuljahr geltend gemacht werden.
(ty) Auf der Homepage des Kreises Pfaffenhofen steht ab sofort ein neues Online-Formular zur Ganztags-Betreuung zur Verfügung. Darauf hat das Landratsamt heute hingewiesen. "Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztags-Betreuung für Kinder im Grundschul-Alter, der ab dem kommenden Schuljahr zunächst für alle Erstklässler gilt und anschließend jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe erweitert wird", erklärt die Behörde. Wichtig: Der Anspruch muss den Angaben zufolge bis spätestens 30. April eines Kalenderjahrs für das kommende Schuljahr geltend gemacht werden. Die Bedarfs-Meldung mit dem Online-Formular ersetze allerdings nicht die verbindliche Anmeldung für ein konkretes Betreuungs-Angebot.
"Der Rechtsanspruch umfasst – mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage – eine Betreuung von Montag bis Freitag für bis zu acht Stunden täglich", erklärt das Landratsamt in einer Presse-Mitteilung. "Dies gilt auch während der schulfreien Zeiten (Ferien)". Der Freistaat habe hierzu gesetzliche Regelungen getroffen, die Schließzeiten von insgesamt maximal 20 Werktagen pro Jahr während der Ferien erlaubten.
Seit dem heutigen 1. April gilt laut Landratsamt in Bayern eine wichtige Frist, die Eltern beachten sollten: "Der Anspruch auf Ganztags-Betreuung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 30. April eines Kalenderjahres für das kommende Schuljahr beim Jugendamt geltend gemacht werden." Um dies einfach und sicher zu ermöglichen, stelle der Landkreis Pfaffenhofen nun ein neues Online-Formular bereit.
"Damit die Planungen vor Ort für das kommende Schuljahr frühzeitig erfolgen können", bittet das Landratsamt alle Eltern darum, ihren Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April über das neue Formular zu melden. "Die Erziehungs-Berechtigten sollen für jedes Kind, das im Landkreis Pfaffenhofen wohnt und im kommenden Schuljahr die erste Klasse besuchen wird, das Online-Formular ausfüllen."
Dort könne unkompliziert angegeben werden, an welchen Wochentagen und in welchem Umfang eine Betreuung an Schultagen sowie in den Ferien benötigt werde. "Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten und liefert den Gemeinden sowie dem Landkreis wertvolle Informationen für eine bedarfsgerechte Planung", heißt es weiter.
Die erhobenen Daten werden laut Kreis-Behörde an die jeweilige Wohnsitz-Gemeinde beziehungsweise an die Schule weitergeleitet und bilden die Grundlage für die Schaffung der notwendigen Betreuungs-Plätze im Landkreis. Wichtiger Hinweis aus dem Landratsamt: "Die Bedarfs-Meldung mit dem Online-Formular ersetzt nicht die verbindliche Anmeldung für ein konkretes Betreuungs-Angebot."
Informationen zu den tatsächlichen Betreuungs-Möglichkeiten vor Ort sowie den Teilnahme- und Verpflegungskosten erhalten Eltern nach aktuellen Angaben aus dem Landratsamt "zu gegebener Zeit" bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde. Das neue Online-Formular auf der Internet-Seite des Landkreises zu finden; hier der direkte Link.





