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Der E-Scooter-Lenker wurde gestern Abend von Streifenbeamten kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass er zu tief ins Glas geschaut hatte.

(ty) Eine E-Scooter-Tour durch Pfaffenhofen ist am gestrigen Abend einem 21-Jährigen zum Verhängnis geworden. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, wurde der Mann gegen 19.25 Uhr von Streifenbeamten einer Kontrolle unterzogen. Ins Visier der Gesetzeshüter sei er geraten, weil er an der Kreuzung von B13 und Moosburger Straße eine rote Ampel ignoriert habe. Im Zuge der Überprüfungen sei dann Alkohol-Geruch bei dem in der Kreisstadt lebenden Tschechen aufgefallen. Ein Alko-Test habe einen Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich ergeben – also zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Dem 21-Jährigen drohen nun empfindliche Konsequenzen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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