49-Jähriger hatte gestern Abend mehr als zwei Promille, als er nach einem Streit davonfahren wollte und zu Sturz kam.
(ty) Ein stockbesoffener 49-Jähriger ist am gestrigen Abend in Kösching beim E-Scooter-Fahren verunglückt und hat sich dadurch nicht nur Blessuren zugezogen, sondern obendrein eine Strafanzeige eingehandelt. Der Polizei war nach eigenem Bekunden zunächst ein Streit gemeldet worden, zu dem es an der Lentinger Straße gekommen war. Am Ort des Geschehens seien die anrückenden Streifenbeamten dann auf den 49 Jahre alten Rumänen getroffen, der sich mit dem Elektro-Gefährt entfernt habe.
Bereits nach kurzer Fahrt stürzte der Mann allerdings den Angaben zufolge auf der dortigen Parkfläche und zog sich dabei eine Verletzung im Gesicht zu. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei bei dem 49-Jährigen anschließend per Atem-Test eine Alkoholisierung in Höhe von mehr als zwei Promille festgestellt worden. Deshalb habe der Rumäne, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand* nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





