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Im „Mauschelprozess“ gegen den Leiter des Ingolstädter Hochbauamtes und vier weitere Angeklagte fiel heute das Urteil 

(ty) Im Prozess um Mauscheleien bei der Vergabe von Planungsaufträgen für das Schulzentrum Südwest verurteilte Amtsrichter Christian Veh heute den Leiter des städtischen Hochbauamtes, Gabriel Nißl, dessen Stellvertreter und drei Architekten zu Geldstrafen zwischen 60 und 220 Tagessätzen. Wegen wettbewerbswidriger Absprachen bei der Ausschreibung.

Für den Richter ist es erwiesen, dass es diese Absprachen zwischen den Architekten, die ja auch auf der Anklagebank saßen, und dem städtischen Bauamt gab. Ein klarer Wettbewerbsvorteil. Der Bau, so Veh habe zwar gut und reibungslos funktioniert, Aber auch, wenn „alle zufrieden“ gewesen seien, so sei es eben doch strafbar.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Und wird es so schnell wohl auch nicht werden. Die Verteidigung wird vermutlich Rechtsmittel einlegen und mit dem Fall vor das Landgericht ziehen. Oder gar vor das Oberlandesgericht in München.


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