Logo
Anzeige
Anzeige

41-Jähriger hatte 1,6 Promille, als er gestern mit seinem Auto einen anderen Pkw-Lenker abdrängte.  Führerschein wurde einkassiert.

(ty) Empfindliche strafrechtliche Konsequenzen blühen einem 41-jährigen Pkw-Fahrer, der am gestrigen Nachmittag auf der B16 im Gemeinde-Bereich von Oberhausen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) im betrunkenen Zustand einen 72 Jahre alten Pkw-Fahrer so abgedrängt hat, dass dieser einen Unfall verursacht hat. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau heute meldet, sei zum Glück niemand verletzt worden. Den Führerschein des später gestellten Crash-Verursachers, der seinen 15 Jahre alten Sohn mit an Bord gehabt habe, habe man gleich einkassiert. Gegen den Mann werde nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung strafrechtlich ermittelt.

Laut Polizei passierte der Unfall gegen 15.15 Uhr. Der aus Donauwörth stammende 72-jährige sei auf der Bundesstraße – von Neuburg her kommend – in Richtung Donauwörth unterwegs gewesen. Der im Kreis Neuburg-Schrobenhausen wohnende, 41-jährige Deutsche sei mit seinem Auto vor ihm gefahren. Zeugen-Angaben zufolge sei dieser dabei in Schlangenlinien unterwegs gewesen sein. Als der Senior kurz nach der Abfahrt bei Sinning zum Überholen angesetzt habe, habe der 41-Jährige nach links ausgeschert. Der 72-Jährige habe aufgrund dessen nach links auf den Grünstreifen ausweichen müssen und dabei mit seinem Wagen zwei Leitpfosten erfasst.

Den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden beziffern die Ordnungshüter auf über 3000 Euro. Der 41-Jährige habe seine Fahrt fortgesetzt, sei dabei aber von dem 72-Jährigen verfolgt worden. An der zweiten B16-Abfahrt nach Oberhausen habe der Unfall-Verursacher an der Kreisstraße angehalten. Von angerückten Streifenbeamten sei Alkohol-Geruch bei dem 41-Jährigen festgestellt worden. Ein Atem-Test habe dann 1,6 Promille angezeigt. Auch den Auto-Schlüssel des Mannes habe man sichergestellt und damit die Weiterfahrt unterbunden. In der Klinik in Neuburg habe sich der 41-Jährige einer Blutentnahme unterziehen müssen. Im Rahmen des Strafverfahrens droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.


Anzeige
RSS feed