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Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeits-Entgelt in 126 Fällen. Laut Zoll beträgt der Sozialversicherungs-Schaden über 138.000 Euro.

(ty) Der Inhaber eines Mietwagen-Unternehmens aus dem Landkreis Freising ist vom Amtsgericht in Landshut wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeits-Entgelt in 126 Fällen schuldig gesprochen worden. "Das Urteil ist rechtskräftig", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung des Hauptzollamts von Landshut. "Gegen den 43-jährigen Mann wurde eine Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt."

Nach Angaben der Behörde hatten Beamte von der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamts in Landshut bei der Prüfung des Unternehmens festgestellt, dass bei der Entlohnung der Arbeitnehmer so genanntes Lohn-Splitting angewandt wurde. Der Sozialversicherungs-Schaden beträgt laut Zoll mehr als 138 000 Euro. "Die Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr hat für den Firmen-Inhaber auch ein Tätigkeits-Verbot zur Folge", erklärt Elvira Enders-Beetschen, Presse-Sprecherin des Hauptzollamts in Landshut. "So kann er für die Dauer von fünf Jahren nicht als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig werden."

Über einen Zeitraum von fast fünf Jahren beschäftigte der Firmen-Inhaber laut Zoll mehrere Arbeitnehmer auf 450- beziehungsweise 520-Euro-Basis. "Tatsächlich überschritten die Arbeitszeiten und der Verdienst die Grenzen der Geringfügigkeit." Zur Verschleierung seien im Rahmen des Lohn-Splittings die Beträge, die die Entgelt-Grenze der geringfügigen Beschäftigung überstiegen, mit Personen abgerechnet worden, die nie im Unternehmen tätig gewesen seien. "Zudem waren Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet worden waren."


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